Tätigkeitsgebiete
Das Sozialrecht bildet den Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit – es regelt die Ansprüche von Menschen auf soziale Absicherung und Unterstützung in allen Lebenslagen. Ob Renten-, Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung, ob Grundsicherung, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – in all diesen Bereichen vertrete ich Sie gegenüber Behörden und Sozialversicherungsträgern. Auch in anderen Bereichen des Verwaltungsrechts, in denen der Staat in das Leben der Menschen eingreift, stehe ich an Ihrer Seite. Das betrifft zum Beispiel das Polizei- und Ordnungsrecht oder das Versammlungsrecht. Mein Ziel ist es stets, die Rechtmäßigkeit staatlichen Handelns zu überprüfen und für meine Mandant:innen gesetzliche Ansprüche durchzusetzen.

Sozialrecht
Das Sozialrecht ist ein sehr weites Feld. Es gibt bisher 13 Sozialgesetzbücher (wobei das dreizehnte Buch SGB XIV heißt) und diverse spezielle Gesetze zum Sozialrecht. Eine Beratung und/oder Vertretung ist in folgenden Bereichen möglich:
Sozialversicherungsrecht
Die Frage, wer, wann und warum sozialversicherungspflichtig ist, kann erhebliche Auswirkungen haben – insbesondere, wenn diese Frage bspw. erst nach einer Prüfung durch die Rentenversicherung geklärt wird. Wenn also fraglich ist, ob im konkreten Fall Beschäftigungsverhältnisse oder Selbständigkeiten vorliegen und ob diese jeweils eine Versicherungspflicht auslösen, sollte das alsbald mit anwaltlicher Hilfe verbindlich geklärt werden. So können ärgerliche Beitragsnachforderungen vermieden werden.
Arbeitslosenversicherung
Hier sind oft Bescheide zu Sperr- oder Ruhenszeiten beim Arbeitslosengeldbezug der Grund für Streit. Aber auch Fragen zur Anspruchsberechtigung auf Arbeitslosengeld und/oder Arbeitsförderungsleistungen können anwaltliche Hilfe notwendig machen. Grundsätzlich berate und vertrete ich Sie auch hier in allen Angelegenheiten gegenüber der Agentur für Arbeit.
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Hier beginnt die Problematik oft bereits bei der Frage, ob eine gesetzliche Versicherungspflicht besteht oder wie diese erreicht werden könnte. Soweit eine Mitgliedschaft in der GKV besteht, können insbesondere dann rechtliche Probleme auftreten, wenn Leistungen (z.B. Krankengeld, Reha-Maßnahmen, Versorgung mit Arznei,- Verbands-, Heil- und Hilfsmitteln) begehrt werden oder die Krankenkasse Beitragsnachzahlungen geltend macht. Ich berate und vertrete Sie in allen Angelegenheiten gegenüber Ihrer GKV.
Gesetzliche Pflegeversicherung
Grundlage für angemessene Pflegeleistungen ist die korrekte Festlegung eines Pflegegrades. Danach kann die Durchsetzung konkreter Pflegeleistungen problematisch werden. Auch hier berate und vertrete ich gern, um Ansprüche gegenüber der gesetzlichen Pflegeversicherung durchzusetzen.
Gesetzliche Rentenversicherung (GRV)
Hier berate und vertrete ich regelmäßig zu Fragen der Rente wegen Erwerbsminderung.
Gesetzliche Unfallversicherung (GUV)
Wer einen Unfall erleidet, ist bereits belastet genug. Doch nicht selten ist die Frage strittig, ob die gesetzliche Unfallversicherung eingreift und/oder auf welche Versicherungsleistungen ein Anspruch besteht. Hier kann anwaltliche Hilfe Klarheit und Entlastung schaffen.
Statusfeststellungsverfahren
Wenn die Frage streitig ist, ob eine Erwerbstätigkeit als Selbständigkeit oder als Beschäftigung (Arbeitnehmer-Tätigkeit) gilt und somit entweder Sozialversicherungspflicht besteht oder nicht, dann berate und vertrete ich Sie dazu gern. In Frage kommt hier die Überprüfung von Bescheiden nach einer Betriebsprüfung durch die gesetzliche Rentenversicherung oder auch die Betreuung von entsprechenden Klärungsverfahren bei der gesetzlichen Rentenversicherung auf Eigeninitiative
Leistungserbringer
Wenn Behörden Forderungen von Leistungserbringern nicht (vollständig) begleichen oder nicht rechtzeitig begleichen, berate und vertrete ich auch gern die entsprechenden Leistungsträger, um ihre Außenstände einzutreiben.
Existenzsichernde Leistungen
Existenzsichernde Leistungen umfassen im Wesentlichen die Sicherung des Lebensunterhalts, also die Deckung der physischen und sozio-kulturellen Bedarfe zzgl. der Bedarfe für Unterkunft und Heizung (menschenwürdiges Existenzminimum). Ich berate und vertrete Sie in diesem Gebiet gerne.
Grundsicherung für Erwerbsfähige / SGB II
Diese Angelegenheiten waren mit Einführung des Bürgergeldes stark zurückgegangen – durch die Neuausrichtung seit Abschaffung des „Bürgergeldes“ werden die Streitverfahren wieder deutlich zunehmen. Ich vertrete Sie hier in allen Angelegenheiten gegenüber dem JobCenter.
Sozialhilfe / SGB XII
Die Leistungen nach dem SGB XII („Sozialhilfe“) sind sehr vielfältig und umfassen im Wesentlichen Folgendes:
- Hilfe zum Lebensunterhalt für Hilfebedürftige, die keinen sonstigen Leistungsanspruch haben
- Hilfe zur Gesundheit
- Hilfe zur Pflege
Ich vertrete Sie gegenüber dem Sozialamt in allen Angelegenheiten des SGB XII.
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Insbesondere Asylbewerber und Ausländer mit Duldung, aber auch Ausländer:innen mit verschiedenen Aufenthaltserlaubnissen unterfallen dem Sondergesetz „AsylbLG“. Aufgrund der Schwierigkeit der Anwendung dieses Gesetzes im Einzelfall und der Stellung als außergewöhnliches Sondergesetz für einen begrenzten Personenkreis, haben sich nur sehr wenige Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen auf dieses Gebiet spezialisiert. Mein Büro gehört dazu und betreibt seit Jahren Verfahren rund um das AsylbLG.
Kinder- und Jugendhilfe
Das SGB VIII wurde bisher von mir kaum bearbeitet. Ich bin hier aber offen für Anfragen.
Schwerbehindertenrecht
Im Schwerbehindertenrecht geht es in der Regel um die Anerkennung der vorliegenden gesundheitsbedingten Funktionsbeeinträchtigungen. Die Festlegung eines Grades der Behinderung (GdB) und/oder von Merkzeichen ist oft strittig. Ich vertrete Sie hier gegenüber dem Versorgungsamt.
Außerdem vertrete ich Sie, wenn die Gewährung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie am sozialen Leben streitig ist.
Soziale Entschädigung
Opfer von Gewalttaten stehen oft nicht nur vor dem Problem, ihre Erfahrung zu verarbeiten, sondern es entstehen vielfältige juristische Probleme. Im Strafverfahren gegen den Täter steht ggf. eine Nebenklage an; Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche müssen zivilrechtlich durchgesetzt werden. Falls weitere Übergriffe drohen, muss unter Umständen eine entsprechende gerichtliche Verfügung gegen den Täter erwirkt werden und es besteht eben ggf. auch die Möglichkeit, Ansprüche nach dem SGB XIX geltend zu machen. Diese Ansprüche gehören zum Sozialrecht und werden daher nicht selten bei all den straf- und zivilrechtlichen Verfahren vergessen.
Eingliederungshilfe
Die Eingliederungshilfe (EGH) bietet wichtige Leistungen, um bestehende Teilhabebeeinträchtigungen auszugleichen oder zumindest abzufedern – es geht um die bessere Teilhabe in allen Lebensbereichen. Bisher liegt hier kein Schwerpunkt meiner Arbeit, es sei denn, es geht um den Ausschluss von Ausländer:innen von Leistungen der EGH aufgrund ihres Aufenthaltsstatus‘. Nach meinem Verständnis ist hier der Grundsatz der UN-Behindertenrechtskonvention durchzusetzen, wonach es Menschen mit Behinderung gibt, die Bedarfe aufweisen, die zu decken sind. Das Verständnis, dass „Menschen“ in diesem Sinne in „Menschen mit besserem Status“ und „Menschen mit schlechterem Status“ unterteilt werden, bekämpfe ich gern.
Verwaltungsrecht
Wenn Behörden durch Tun oder Untätigkeit in Ihre Rechte eingreifen, prüfe ich das und setze Ihre Ansprüche durch. Typische Bereiche meiner Tätigkeit sind:
- Polizei- und Ordnungsrecht: Platzverweise, Auflagen, Gebühren- und Kostenbescheide.
- Versammlungsrecht: Auseinandersetzungen um Anmeldungen, Auflagen oder Verbote von Demonstrationen.
Ich helfe Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen – vom Widerspruchsverfahren über einstweiligen Rechtsschutz bis hin zur Klage vor den Verwaltungsgerichten.