Newsletter #1/2023
Wer den newsletter schon länger verfolgt, weiß, dass es in Berlin ein massives Problem mit illegalen und wucherischen Gebühren für Sammelunterkünfte gibt (vgl.: Berliner Anwaltsblatt; info also 3/2022, 112-114; Asylmagazin, 6/2022, 189-195). Nun gibt es Antworten des Berliner Sozialsenats (Die Linke), die durchaus aufschlussreich und irritierend sind: Daten, auf denen die Gebührenkalkulation beruht, werden als „geheim“ eingestuft – das ist wirklich dreist, denn ohne diese Daten kann niemand die Gebührenkalkulation überprüfen. Ein Urteil, wonach die in Berlin versandten „Rechnungen“ rechtswidrige) Verwaltungsakte sind, sei eine unbeachtliche Einzelfallentscheidung – auch das ist dreist, denn die Einstufung als Verwaltungsakt ist so allgemein, wie nur etwas allgemein sein kann. (…)
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