Newsletter #10/2022
Am 29.03.2022 hatte der 4. Senat des BSG eine bemerkenswerte Entscheidung getroffen, wonach EU – Bürger:innen, die migrationsrechtlich nicht ausreisepflichtig sind, sozialrechtlich dazu verpflichtet seien, Deutschland zu verlassen, so dass ein vollständiger Ausschluss vom Zugang zum menschenwürdigen Existenzminimum gerechtfertigt sei. Das schriftliche Urteil steht noch aus. Nun gibt es eine Entscheidung des 7. Senats vom 18.05.2022 (B 7/14 AS 27/21 R) zu dieser Frage und der 7. Senat scheint an der bisherigen Linie des BSG festzuhalten, von der der 4. Senat abweicht. Auch hier ist das schriftliche Urteil abzuwarten. Bisher liegt nur der Terminsbericht vor. (…)
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Datum manuell gesetzt: 2022-05-23