Newsletter #10/2025
Fortschreibung der Grundleistungen 2026: Bei den Regelsatz-Leistungen wird es auch 2026 wieder eine Nullrunde geben. Für die Grundleistungen gilt das Gleiche, wobei hier leider Unklarheiten bestehen (dazu: Gerloff, SGb 2025, 388 ff.; newsletter 06- 2025 und newsletter 05-2025, jeweils Punkt 2)
Mein verlinkter Newsletter bietet eine Tabelle mit den gesetzlichen Werten und den (fehlerhaften) Werten des BMAS (in Klammern die Vorjahreswerte zum Vergleich – die gesetzlichen Werte bleiben unverändert (…)
Ausserdem: Bitte daran denken: Fehlerhafte Leistungsgewährungen für die Zeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 sind nur noch bis 31.12.2025 mit Überprüfungsanträgen nach § 44 SGB X angreifbar. Ab 01.01.2026 können nur noch Zeiträume ab 01.01.2025 überprüft werden. Nochmal der Hinweis, dass gerade für Geflüchtete, die schon lange in Deutschland sind und immer noch AsylbLG-Leistungen beziehen die Überprüfung wichtig ist, ob Analogleistungen nach der Übergangsregelung § 20 AsylbLG durchgesetzt werden können (dazu: newsletter 09-2025, Punkt 1) (…)
Für den vollständigen Text dieses Newsletters mit vielen weiteren Themen lesen Sie bitte das unten bereitgestellte pdf aus dem Archiv meiner Webseite.
Beachten Sie dazu bitte auch die mit dem Newsletter versandten Anhänge.
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