Newsletter #11/2025

Gebührenbescheide für Sammelunterkünfte bitte mit Widerspruch angreifen und die Jahresfrist beachten! Wie hier schon oft berichtet, hatte das Land Berlin bis zum 31.12.2024 keine Rechtsgrundlage für eine Gebührenerhebung zur Kostenbeteiligung an Geflüchtetenunterkunft-Kosten. Dennoch wurden unter Sozialsenator:innen der CDU, Die LINKE, SPD Gebühren erhoben – das SG Berlin hat dazu bereits mehrfach festgestellt, dass diese Praxis rechtswidrig war. Dennoch wird munter weitergemacht (dazu: newsletter 08-2025).

Seit dem 01.01.2025 gilt nun die UntGebO als Gebührenverordnung und nun muss pro Person monatlich 763 EUR gezahlt werden. Als die Verordnung in Kraft trat hatten die Betroffenen in Berlin in der Regel zwischen 2,5 und 10 qm Fläche zur Verfügung, so dass Quadratmeter-Preise von 76,30 EUR bis 305,20 EUR für ein Bett in einer Sammelunterkunft verlangt werden. Aus meiner Sicht sind die Gebührenbescheide erfolgversprechend angreifbar, wobei es sich um neue Rechtsfragen zum Berliner Recht handelt und daher niemand sicher sage kann, wie die Gerichte diese Fragen bewerten werden.

Für den vollständigen Text dieses Newsletters mit vielen weiteren Themen lesen Sie bitte das unten bereitgestellte pdf aus dem Archiv meiner Webseite.

Beachten Sie dazu bitte auch die mit dem Newsletter versandten Anhänge.

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