Newsletter #13/2024

Das BVerfG steht kurz vor einer Entscheidung zur Frage, ob die Grundbedarfssätze 2018 (und damit in der Fortschreibung bis heute) verfassungswidrig zu niedrig waren und sind (1 BvL 5/21). Das LSG Niedersachsen-Bremen ist der Auffassung, dass die Grundbedarfssätze verfassungswidrig sind und deshalb wurde diese Frage dem BVerfG vorgelegt (LSG Niedersachsen-Bremen, Vorlagebeschluss vom 26.1.2021 – L 8 AY 21/19).

Die Höhe des Regelsatzes – und damit auch des Grundbedarfssatzes – steht seit Jahren in der Kritik (vgl.bspw.: Der Paritätische aus August 2023). Es spricht einiges dafür, dass die Berechnungsgrundlagen für die Fortschreibungen zufällig und damit beliebig sind, was zu „gewünschten“ Bedarfssätzen statt zu realistischen Bedarfssätzen führt

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