Newsletter #16/2022
Das Manuskript für „mein“ Lehrbuch zum AsylbLG für die Soziale Arbeit ist beim Nomos-Verlag und demnächst wird die korrigierte Fassung zu mir zur endgültigen Freigabe zurückkommen. Das Buch wird noch 2022 erscheinen. (…) Außerdem: Ich habe eine Verfassungsbeschwerde gewonnen. Ausgangslage: Die Mandantin hatte einen Fahrtkostenzuschuss vom BAMF für die Fahrt zum Integrationskurs von ca. 50 EUR monatlich erhalten. Das Sozialamt hatte darauf den Geldbetrag für die EVS-Abteilung 7 (Verkehr) gestrichen, weil der Bedarf insoweit anderweitig gedeckt gewesen sei. Ich dachte mir, das ist mal ein wirklich einfacher Fall, denn § 7 Abs. 2 Nr. 7 AsylbLG verbietet
ausdrücklich die Anrechnung des Fahrtkostenzuschuss auf die Leistungen. Doch ich hatte nicht mit der 27. Kammer des SG Chemnitz (Beschluss vom 30.3.2020 – S 27 AY 7/20 ER) gerechnet.
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Datum manuell gesetzt: 2022-10-07