Newsletter #18/2022

Heute ein sehr kurzer Newsletter aus gegebenem Anlass. Breaking news: BVerfG will am 23.11.2022 über die Zwangsverpartnerung (§ 2 Abs. 1 S. 4 Nr. 1 AsylbLG) entscheiden. Das SG Düsseldorf hatte dem BVerfG die Frage vorgelegt, ob es verfassungsgemäß ist, Alleinstehenden und Alleinerziehenden in Sammelunterkünften pauschal 10% der Leistungen zu
kürzen. Das BVerfG hat nun mitgeteilt, dass es am 23.11.2022 dazu entscheiden wird – die Entscheidung und eine Pressemitteilung dazu sollen dann am 24.11.2022 veröffentlicht werden. Daumendrücken!

Für den vollständigen Text dieses Newsletters mit vielen weiteren Themen lesen Sie bitte das unten bereitgestellte pdf aus dem Archiv meiner Webseite.

Newsletter PDF: Download

Datum manuell gesetzt: 2022-11-21