Newsletter #23/2022

Im nl-16-2022 hatte ich auf ein Urteil aus den Niederlande aufmerksam gemacht (Gericht Den Haag, vorläufige Entscheidung vom 10.06.2022 – C/09/633760 KG ZA 22-733. Ich hatte angekündigt, die Entscheidung etwas genauer zu betrachten – hier nun also die  wesentlichen Erkenntnisse daraus: Der Staat muss bei der Unterbringung von Geflüchteten die EASO-Standards (tabellarische Zusammenfassung ab Seite 47) einhalten. (…) Dabei stellte das Gericht vor allem auf die Menschenwürde und Kinderrechte ab. Daraus wurde eine staatliche Pflicht zur menschenwürdigen Unterbringung von Geflüchteten abgeleitet, wobei nur das Ergebnis (menschenwürdige Unterbringung) einklagbar sei – bei der Art und Weise der Zielerreichung (Auswahl konkreter Maßnahmen) sei der Staat frei, das seien rein politische Entscheidungen. Rechtlicher Maßstab seien die Regelungen der Aufnahmerichtlinie, die vor allem die Vorgaben der EU-Grundrechtecharta umsetzen wolle. Daher seien bei der Unterbringung geflüchteter Menschen vor allem folgende Normen zu beachten: (…)

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Datum manuell gesetzt: 2022-12-27