Newsletter #3/2025
Seit dem 01.01.2025 gilt nun die neue Gebührenverordnung für Sammelunterkünfte und seit Januar sind auch die ersten Gebührenbescheide erlassen worden. Dennoch sind bei mir bisher kaum Fälle dazu angekommen – ich gehe davon aus, dass generell kaum gegen diese Gebühren vorgegangen wird(?). Was regelt die neue Verordnung:
- Jede Person (auch Kinder) soll 763 EUR pro Monat zahlen;
- Die Gebühr kann auf 305 EUR herabgesenkt werden – siehe dazu Gebührenverzeichnis Nr. 2 UntGebO (Verordnung, aktuelle Gebührensätze und Einkommensgrenzen für Ermäßigung)
Mein Eindruck ist, dass die meisten Betroffenen diese Bescheide einfach bei ihrer Leistungsbehörde vorlegen und diese zahlt dann die Gebühren anstandslos als Kosten der Unterkunft – Anträge auf Ermäßigung werden nicht gestellt, weil „das Amt zahlt“. Das kann sich später bitter rächen – ich habe einige Fälle zur alten „Regelung“, wo Betroffene die illegalen Zahlungsforderungen akzeptiert haben, weil bspw. das Jobcenter alles übernommen hat. Dann hat aber das Jobcenter die Leistungsbewilligungen rückwirkend aufgehoben und verlangt nun auch die Kosten der Unterkunft zurück (was bei den unverschämt hohen Beträgen für Familien schnell fünfstellige Beträge sein können). Das muss ich dann mühsam abwehren (…)
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