Newsletter #4/2022
Heute geht es um Sozialleistungen für Ukraine – Flüchtlinge: Geflüchtete aus der Ukraine dürfen zunächst visumsfrei nach Deutschland einreisen. Nun hat die Europäische Kommission einen Beschluss nach der Richtlinie 2001/55/EG erlassen, wonach alle Geflüchteten aus der Ukraine einen Aufenthaltsstatus erhalten. In Deutschland wird dieser Beschluss dann durch die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen nach § 24 AufenthG umgesetzt werden. (…) Die elementarsten Leistungen für den Lebensunterhalt, Unterkunft, Gesundheit erhalten Betroffene vom örtlich zuständigen Sozialamt. (…)
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Datum manuell gesetzt: 2022-03-07