Newsletter #4/2024
Das BSG hat am 29.02.2024 (L 8 AY 46/20) eine Entscheidung zur Krankenbehandlung nach § 4 AsylbLG getroffen. Das schriftliche Urteil liegt noch nicht vor – sobald es vorliegt, berichte ich dann etwas ausführlicher. Soviel kann aber heute schon gesagt werden:
Sachverhalt: Afghane, der in Afghanistan als Polizist arbeitete und dort schwer verletzt wurde / Verdacht auf PTBS und Depression / Suizidversuch eines Zimmergenossen, Zimmer voller Blut und er reinigte das Zimmer selbst / wegen Alpträumen, Schlafstörungen, Ängsten und Bedrohungsgefühlen meldet er sich bei Psychosozialem Zentrum des Netzwerkes für traumatisierte Flüchtlinge in Niedersachsen e.V. (NTFN) / Antrag auf Fahrtkostenübernahme zur Teilnahme an einer Stabilisierungsgruppe des NTFN lehnte Behörde ab / Notfallaufnahme im Krankenhaus und vierwöchige stationäre Behandlung (jetzt zusätzlich: Angstattacken und Suizidgedanken) / weitere Details und die Bewertung sind dem Urteil (im Anhang) entnehmbar.
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