Newsletter-4-2026
Heute gibt es meinen Newsletter erstmals in neuem Design und direkt von meiner Homepage versandt. Das soll sicherstellen, dass die immer zahlreicher werdenden Abonent*innen ihren Newsletter auch alle sicher bekommen. Das händische Versenden hatte ausgedient. Gleichzeitig sind nun An- und Abmeldungen direkt auf meiner Homepage möglich. Diese technischen Umstellungen und meine Arbeitsbelastung waren die Gründe, warum es bis zur neuen Ausgabe etwas gedauert hat.
Ich hatte angekündigt, dass ich Musteranträge verfügbar mache, die sich aus der Entscheidung des BVerfG vom 15.04.2026 (1 BvL 5/21) ergeben. Zur Erinnerung: Diese Entscheidung hatte die Grundleistungsbeträge nach § 3a AsylbLG für 2018-2019 zwar teilweise für verfassungswidrig erklärt aber daraus keine Nachzahlungsansprüche für die Betroffenen abgeleitet. Zudem wurde das Konstrukt der Grundleistungen für verfassungskonform erklärt. Details können in meinem Sondernewsletter dazu und im Heft 7-8/2026 Asylmagazin (S. 256 ff.: Anmerkung zur BVerfG-Entscheidung vom 15.4.2026 zum Grundbedarf nach AsylbLG) nachgelesen werden.