Newsletter #6/2024
(…) BSG: Bürgergeld für EU-Bürger:innen: In meinem Newsletter 13-2023 hatte ich auf das Urteil des BSG vom 20.09.2023 (B 4 AS 8/22 R) hingewiesen. Es ging um die 5-Jahresfrist gem. § 7 Abs. 1 S. 4 u 5 SGB II, wonach EU-Bürger:innen freien Zugang zum Bürgergeld haben, wenn sie sich 5 Jahre im Bundesgebiet aufgehalten haben. Das schriftliche Urteil liegt nun vor und Claudius Voigt hat dazu eine kurze Kommentierung verfasst.
Für den vollständigen Text dieses Newsletters mit vielen weiteren Themen lesen Sie bitte das unten bereitgestellte pdf aus dem Archiv meiner Webseite.
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