Newsletter #7/2025

(…) Es liegt ein Entwurf für ein Gesetz vor, mit dem Geflüchtete aus der Ukraine aus dem Bürgergeld in Grundleistungen des AsylbLG wechseln sollen. Betroffen sind hilfebedürftige Ukrainer und Ukrainerinnen, denen a) nach dem 31. März 2025 die Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Abs. 1 AufenthG erteilt wurde, b) nach dem 31. März 2025 eine entsprechende Fiktionsbescheinigung erteilt wurde, c) vor dem 1. April 2025 bereits eine anderweitige Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde. Viele Verbände haben dazu Stellung genommen – soweit mir bekannt ganz überwiegend kritisch und ablehnend. Auch der Deutsche Sozialgerichtstag (DSGT) hat Stellung genommen und da ich Vorstandsmitglied des DSGT bin, möchte ich diese Stellungnahme hier hervorheben …

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