Newsletter #8/2022
Immer wieder taucht das Problem auf, dass Gerichte und Behörden behaupten, Nachzahlungsansprüche wegen früherer rechtswidriger Nicht – oder Minderleistung würden erlöschen, wenn Betroffene nach dem streitigen Zeitraum irgendwann mal frei von Leistungen geworden sind oder aus Deutschland ausgereist sind. Dass das falsch ist, ist seit Jahren geklärt – zuletzt durch das Urteil des BSG vom 24. 06. 2021 (B 7 AY 2/20 R). Im Ergebnis ist es also irrelevant, wie sich das Leben eines oder einer Betroffenen entwickelt. Wenn über einen bestimmten Zeitraum zu wenig AsylbLG – Leistungen gewährt wurden, kann die daraus folgende Nachzahlung in jedem Fall durchgesetzt werden.
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Datum manuell gesetzt: 2022-05-02