Newsletter #8/2024

(…) 3. LSG Niedersachsen-Bremen: „Schengenstatus“ und Sozialleistungen Das LSG Niedersachsen-Bremen hat am 25.05.2023 (L 8 AY 14/23 B ER) zu der Frage entschieden, ob und welche Ansprüche Personen haben, die mit einem Status für einen Kurzzeitaufenthalt eingereist sind. Dabei wurde vor allem festgestellt, dass ein Status für einen Kurzzeitaufenthalt (bspw. Schengenvisum oder visumsfreie Einreise) unwirksam sei, wenn schon bei der Einreise der Entschluss feststand, dass der Aufenthalt dauerhaft sein soll -> dadurch werde der Aufenthalt von Anfang an „illegal“. Anders ist das nur, wenn der Entschluss zum Daueraufenthalt erst nach Einreise feststand! Claudius Voigt (GGUA) hat die Konsequenzen schön zusammengefasst.

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