Newsletter #8/2025

(…) Dauerbrenner in Berlin „Nutzungsentgelte für Sammelunterkünfte ohne Rechtsgrundlage“: Zum x-ten Mal hat das SG Berlin entschieden, dass es rechtswidrig ist, öffentlich-rechtliche Geldforderungen ohne Rechtsgrundlage zu verlangen (SG Berlin, Urteil vom 06.10.2025 – S 50 AY 185/21). U.a. in meinem newsletter 04-2024 oder im Asylmagazin Heft 6/2022 können dazu Details nachgelesen werden. Üblicherweise habe ich das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) auf der Gegenseite. Diesmal war aber auch die Senatsverwaltung für Soziales beigeladen und hat sich umfangreich zur Sache eingelassen. Zuletzt wurde ein „Gerechtigkeits-Dilemma-Notstand“ konstruier. Es wurde ernsthaft (sinngemäß) erklärt, dass es ein Gerechtigkeits-Dilemma wäre, wenn in Berlin mangels Rechtsgrundlage keine Eigenanteile von Geflüchteten mit Einkommen gefordert werden könnten, weil diese Geflüchteten doch geldwerte Leistungen (die Unterbringung) erhielten und aufgrund ihres Einkommens dafür auch zahlen könnten.

Nun leben wir aber in einem Rechsstaat – Superreiche werden bspw. auch nicht ohne Rechtsgrundlage zur Kasse gebeten, nur weil sie aufgrund ihres Reichtums ohne Weiteres einen „Eigenanteil“ zahlen könnten; jede staatliche Maßnahme braucht eine Rechtsgrundlage: für Superreiche braucht es bspw. eine Vermögenssteuer und um Geflüchtete an den Unterbringungskosten zu beteiligen, braucht es in Berlin eine Gebührenverordnung, die es bis 31.12.2024 nicht gab. Daher muss hier wohl eher von einem „Unfähigkeits-Dilemma“ im Berliner Senat gesprochen werden. Es ist aber ernst: In Zeiten, in denen Demokratie und Rechtsstaat unter Dauerbeschuss stehen, ist es ein Problem, wenn eine Linke und eine SPD-Senatsverwaltung einen der wesentlichsten Grundsätze des Rechtsstaats ignorieren: den Vorbehalt des Gesetzes (keine staatliche Maßnahme ohne Rechtsgrundlage)! (…)

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