Newsletter #9/2022
(…) Im letzten newsletter hatte ich auf die Möglichkeit von Entschädigungen bei überlangen Verfahrensdauern hingewiesen. Dazu noch ein paar praktische Hinweise.
Verzögerungsrüge: Wenn ein Gerichtsverfahren droht, zu lange zu dauern, dann sollte eine Verzögerungsrüge erhoben werden. Es genügt, die formlose Erhebung mit kurzer
Begründung, warum man meint, dass eine überlange Verfahrensdauer droht. Bsp.: Ich erhebe Verzögerungsrüge gem. § 198 GVG. Da das Verfahren nun schon mehr als 1 Jahr lang nicht mehr vorangeht, ist eine überlange Verfahrensdauer zu befürchten. Die Verzögerungsrüge sollte möglichst vor der mündlichen Verhandlung erfolgen. Unter bestimmten Umständen genügt auch eine Erhebung in der mündlichen Verhandlung – die Details sind aber doch recht komplex (…)
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Datum manuell gesetzt: 2022-05-13