Newsletter #2/2024
Das SG Neuruppin stärkt die Ansicht, dass die Anwendung von § 1a Abs. 3 AsylbLG rechtswidrig ist, wenn nicht gleichzeitig durch die Behörde ein Weg gefunden wird, die Kostenübernahme für die geforderten Mitwirkungen zu übernehmen (Ticket für Fahrt zur Botschaft;…