Newsletter #9/2025
(…) Bekanntlich gilt aktuell eine 36-monatige Wartefrist bis zum Wechsel aus Grundleistungen zu Analogleistungen. Aus meiner Sicht ist diese Wartefrist verfassungswidrig zu lang und ich gehe dagegen auch vor, wenn Mandant:innen das wünschen. Insbesondere für Alleinerziehende, Kinder, Menschen mit behinderungsbedingten…