Newsletter #19/2022
Das BVerfG hat zur Zwangsverpartnerung im AsylbLG entschieden. Worüber zu entscheiden war: Wer Analogleistungen nach § 2 AsylbLG als Alleinstehende:r oder Alleinerziehende:r in Sammelunterkünften bezieht, erhält nur 90% des Regelsatzes 1, nämlich den Regelsatz 2 (404 statt 449 EUR monatlich).…