Newsletter #6/2023
Das LSG Berlin-Brandenburg hat klargestellt, dass ein Bescheid der Ausländerbehörde mit einer Feststellung des Verlusts der Freizügigkeit oder der Feststellung, dass gar kein Freizügigkeitsrecht bestand/besteht, erst dann leistungsrechtlich relevant wird, wenn er bestandskräftig wird (Beschluss vom 20.04.2023 – L 29…